Gemäß „HGB § 239 Führung der Handelsbücher“ und „HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen und Aufbewahrungsfristen“ ergibt sich, dass JEDES Unternehmen und jede Organisation zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und dem zugehörigen Nachweis, wie dies sichergestellt wird, verpflichtet ist.
D.h. für alle steuerlich relevanten Unterlagen inkl. Arbeitsanweisungen etc. besteht die Pflicht zur entsprechenden Dokumentation und Sicherstellung der tatsächlichen Umsetzung. Hier steht das nicht wörtlich drin, bildet aber die Grundlage dazu, dass es jeden betrifft.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gesetzen finden Sie hier: HGB §239 , HGB §257